Gericht entscheidet über Anonymität von Samenspender
BGH-Urteil spricht zwei Mädchen im Alter von 12 und 17 Jahren das Recht zu erfahren wer die leiblichen Väter sind, somit gibt es kein Mindestalter wie alt ein Kind sein muss um zu erfahren wer der Samenspender war der bei deren Zeugung mitgewirkt hat. Die Erziehungsberechtigten dürfen darüber entscheiden wann die Kinder diese Daten ausgehändigt werden, somit haben die Kinder jeder Zeit das Recht zu wissen wer der Samenspender war, die Eltern können somit selbst entscheiden wann die Kinder diese Daten bekommen. Das Gericht in Karlsruhe begründet die Entscheidung damit, dass es ein wichtiger Bestandteil der Persönlichkeitsrecht ist zu wissen woher man abstammt. Fachleute gehen davon aus, dass in Deutschland mehr als 100.000 Menschen aus einer Samenspende gezeugt wurden.
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